Inklusives Design & Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit - was bedeutet das eigentlich?

Mit der Verordnung zum BSFG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) im Juni 2022 kommt die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit nun auch bei einigen privaten Unternehmen in Deutschland an. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll das BSFG “die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen” an bestimmten Produkten und Dienstleistungen fördern. Anbieter dieser, im Gesetz erwähnten Produkten und Dienstleistungen, sind ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Um wen es sich dabei genau handelt und und was das bedeutet findest Du zum nachlesen beispielsweise auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Von uns sei an dieser Stelle aber einmal festgehalten - es lohnt sich auch ohne Verpflichtung, sich mehr mit dem Thema auseinander zu setzen.

Was ist denn eigentlich digitale Barrierefreiheit?

Um ein besseres Verständnis für das Thema vermitteln zu können hat das W3C (World Wide Web Consortium) bereits 1999 die erste Version ihrer Web Content Accessibility Guidelines veröffentlicht. Die WCAG dienen heute als internationaler Standard und werden als Grundlage für die gängigen Barrierefreiheits-Tests genutzt. In Version 2.0 der WCAG wird erklärt, dass die digitale Barrierefreiheit auf 4 Prinzipien basiert:

Wahrnehmbarkeit

Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit gibt vor, dass das Informationen und Bestandteile eines digitalen Angebots von seinen Nutzern wahrgenommen werden können. Das bedeutet in der Umsetzung, dass Inhalte auf mehrere Arten angeboten werden müssen um sicherzustellen, dass sie trotz Einschränkungen auch wahrgenommen werden können. Ein gutes Beispiel für dieses Prinzip sind Untertitel auf Videodateien, die es auch ohne Ton möglich machen, den Inhalt zu verstehen.

Bedienbarkeit

Das zweite Prinzip gibt vor, dass eine Benutzerschnittstelle auch bedienbar sein muss. Was erst einmal logisch klingt, ist in der Umsetzung allerdings oft nicht selbstverständlich. Eine Seite per Keyboard navigierbar zu machen reicht nämlich so nicht aus um dieses Prinzip wirklich zu erfüllen. Bei der Umsetzung muss auch beachtet werden, wie diese Navigation aussieht. Werden alle wichtigen Inhalte erreicht? Kann man ganze Inhaltsblöcke überspringen, wenn sie nicht relevant sind? Können z.B. auch Carousels bedient, Videos abgespielt und Toggle Buttons an- und abgeschaltet werden?

Verständlichkeit

Auch das dritte Prinzip ist im Grunde selbsterklärend. Wir wollen, dass unsere Inhalte von unseren Nutzern verstanden werden. Indem wir Texte leicht verständlich formulieren, Funktionen klar gestalten und im Fall von Fehlern den Usern zur Seite stehen.

Robust

Das letzte Prinzip definiert die WCAG wie folgt: “Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.” Übersetzt betrifft das die Kompatibilität der Inhalte beispielsweise mit gängigen Webbrowsern, Screenreadern, etc...

Inklusives Design als Standard

Für uns ist die digitale Barrierefreiheit mehr als nur eine lästige Verpflichtung. Von inklusiven Lösungen profitieren wir nämlich alle. Deshalb weisen wir in unseren Beratungsthemen auch immer wieder auf mögliche Einschränkungen hin.
Falls Du aber doch noch wissen willst, warum Barrierefreiheit auch bei deinem Projekt ein Thema sein sollte, dann lies am Besten unseren nächsten Blogartikel dazu :)

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